Naturschutz geht vor!

Liebe Freundinnen und Freunde,

Der Frühling ist da – doch bevor du zur Heckenschere greifst, beachte das Bundesnaturschutzgesetz! Vom 1. März bis 30. September sind radikale Rückschnitte an Hecken und Gehölzen streng verboten.
Dies schützt Vögel, Insekten und andere Tiere, die in Hecken nisten und leben. 

Doch keine Sorge: 

Pflegeschnitte sind weiterhin erlaubt, wenn sie schonend erfolgen. Das bedeutet: Nur den frischen Zuwachs entfernen, ohne Nistplätze oder die Pflanzenstruktur zu beschädigen. 

Warum das wichtig ist?

Hecken sind wertvolle Lebensräume! Sie bieten Schutz, Nahrung und Brutplätze für viele Tiere. Wer sie zu stark zurückschneidet, zerstört diesen Lebensraum. 

So machst du es richtig:

– Grobe Rückschnitte erst ab Oktober durchführen.  

– Vor jedem Schnitt prüfen, ob Vögel nisten.  

– Nur sanfte Formschnitte zur Pflege vornehmen.  

– Nachbarschaftsrecht beachten – Hecken an der Grundstücksgrenze gemeinsam pflegen!

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-hecke-schneiden/#das_bundesnaturschutzgesetz_in_puncto_heckenschnitt

Gemeinsam für mehr Artenvielfalt und ein grünes Wermelskirchen! 

Teile diesen Beitrag, um auf das Thema aufmerksam zu machen. 

Eure Grünen in Wermelskirchen

Ihr seid herzlich zu unseren nächsten Treffen um 19:00 Uhr ins Grünen Büro, Obere Remscheider Straße 6 eingeladen:

– zur Vorstandssitzung, jeden 2. Mittwoch im Monat, heute am 09. April 2025

– zum Grünen Sofa, regelmäßig am letzten Mittwoch im Monat, demnächst am 30. April 2025

> Online unter: http://konferenz.netzbegruenung.de/GruenesSofa

Per Mail erreicht ihr uns unter info@gruene-wermelskirchen.de

#GrüneWermelskirchen #Naturschutz #Vogelschutz #Heckenschnitt #Biodiversität